AGB

1. GELTUNGSBEREICH

1.1 Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen INCI-Experts GmbH und Unternehmen im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und/oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Auftraggeber“) geschlossenen Verträge.
1.2 Soweit nachfolgend männliche Bezeichnungen für Positionen oder Funktionsträger verwendet werden, umfassen diese Bezeichnungen männliche, weibliche und diverse Personen in der jeweiligen Position oder Funktion.
1.3 Es gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB. Hiervon abweichende Bedingungen oder Regelungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Textform und müssen von einer dazu autorisierten Person unterzeichnet werden. Als autorisiert im Sinne dieser AGB gelten nur Geschäftsführer, Bereichsleiter und die Projektleiter der INCI-Experts GmbH. Vereinbarungen, die mit anderen Angestellten, vor allem telefonisch, getroffen werden, sind nur dann wirksam vereinbart, wenn sie von einer der oben bezeichneten Personen in Textform bestätigt wurden.
1.4 Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritte finden keine Anwendung, auch wenn die INCI-Experts GmbH ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn die INCIExperts GmbH auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis der INCI-Experts GmbH mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.

2. AUFTRAGSERTEILUNG UND VERTRAGSINHALT

2.1 Eine Auftragserteilung hat grundsätzlich in Textform zu erfolgen. Bei nur mündlicher Auftragserteilung gehen Übermittlungsfehler sowie etwaige Missverständnisse zu Lasten des Auftraggebers. Sofern der Auftrag in Textform durch INCI-Experts GmbH bestätigt wird, gilt der Vertrag mit Zugang der Auftragsbestätigung als geschlossen. Vertragsumfang und -inhalt ergeben sich im Zweifel aus der Auftragsbestätigung. Änderungen des vertraglich vereinbarten Leistungsumfanges bedürfen der Textform. Sie können mit einer hierzu autorisierten Person von INCI-Experts GmbH getroffen werden.
2.2 Fristen für die Auftragsdurchführung von Leistungen jeglicher Art und die Lieferung von Prototypen und Produkte jeglicher Art sind unverbindlich, wenn sie nicht in Textform ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. INCI-Experts GmbH haftet für versäumte Fristen nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Leistungsverzug auf einer von INCI-Experts GmbH zu vertretenden vorsätzlichen oder fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist ihr zuzurechnen.
2.3 Werden von INCI-Experts GmbH Leistungen erbracht, werden ausschließlich diese Leistungen geschuldet, nicht aber ein Erfolg in Bezug auf die behördliche Anerkennung oder in regulatorischen Verfahren.
2.4 Verträge die Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zum Gegenstand haben, begründen nur einen Anspruch auf Durchführung der zur Erreichung des Forschungs- und Entwicklungsziels erforderlichen Arbeiten. Sie unterliegen daher Dienstvertrags- und nicht Werkvertragsrecht.
2.5 Die Beauftragung einer Dienstleistung und/oder die Bestellung von Prototypen ist ein verbindliches Angebot. Dieses Angebot kann durch INCI-Experts GmbH innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Bestellung durch Zusendung einer Auftragsbestätigung angenommen werden. Eine Bestellung hat grundsätzlich in Textform zu erfolgen. Bei nur mündlicher Bestellung gehen Übermittlungsfehler sowie etwaige Missverständnisse zu Lasten des Auftraggebers. Liegt eine Auftragsbestätigung in Textform vor, ergibt sich Vertragsinhalt und -umfang aus dieser Auftragsbestätigung.
2.6 Fälle von höherer Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen und ähnliche Umstände, die außerhalb des Einflussbereiches von INCI-Experts GmbH liegen, befreien INCI-Experts GmbH für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von der Pflicht zur Vertragserfüllung. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei den Zulieferern von INCI-Experts GmbH eintreten oder wenn diese Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem INCI-Experts GmbH sich bereits in Verzug befindet. Beginn und Ende solcher Leistungshindernisse teilt INCI-Experts GmbH dem Auftraggeber ohne Verzug mit.

3. LIEFERUNG

Warenlieferungen im Inland und Lieferungen ins Ausland erfolgen stets auf Kosten des Auftraggebers. Bei Lieferungen in das umsatzsteuerliche Ausland hat der Auftraggeber alle Dokumente zur Verfügung zu stellen, die INCI-Experts GmbH zum Vorsteuerabzug benötigt.

4. PREISE, FÄLLIGKEIT, VERZUG

4.1 Bei sämtlichen Leistungen, auch bei Prototypen und Produkten wird die Vergütung bei Vertragsschluss vereinbart. Erfolgt keine vom Angebot abweichende Vereinbarung über Preise, so finden die im Angebot genannten Preise Anwendung. Die Zahlung des Rechnungsbetrages ist entsprechend § 271 BGB sofort fällig, es sei denn, es ist ein Zahlungsziel vertraglich vereinbart oder seitens der INCI-Experts GmbH auf der Rechnung eingeräumt worden. Der Rechnungsbetrag ist zahlbar rein netto und ohne Skontoabzug. Die vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.2 Aufrechnungen des Auftraggebers mit Gegenansprüchen gegen die INCI-Experts GmbH oder die Zurückbehaltung von Zahlungen sind nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder die Forderung, gegen welche der Auftraggeber aufrechnen möchte, mit der aufzurechnenden Forderung in einem Gegenseitigkeitsverhältnis steht.
4.3 INCI-Experts GmbH behält sich vor, die Auftragsabwicklung gegen Nachnahme, Teilvorauskasse oder Vorauskasse vorzunehmen. Eine entsprechende Information an den Auftraggeber erfolgt vorab.
4.4 Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist INCI-Experts GmbH berechtigt ab Fälligkeit Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden für den Fall des Verzugs bleibt unberührt.
4.5 Ist der Auftraggeber mit einer vereinbarten Zahlung ganz oder teilweise in Rückstand, so hat INCIExperts GmbH das Recht, entweder sofortige Zahlung der gesamten Schuld oder Restschuld zu verlangen oder nach fruchtloser Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall hat der Auftraggeber INCI-Experts GmbH den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen.

5. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS

Soweit zur Erbringung der Leistung von INCI-Experts GmbH Informationen, Unterlagen, Literatur und Daten des Auftraggebers notwendig sind, hat der Auftraggeber diese zur Verfügung zu stellen. In diesem Zusammenhang entstehende Kosten trägt der Auftraggeber.

6. RÜCKGABE

Prototypen oder andere Produkte der INCI-Experts GmbH sind vom Rückgaberecht ausgeschlossen, außer es wurde mit einer hierzu autorisierten Person von INCI-Experts GmbH etwas Abweichendes vereinbart. Unvollständig oder durch Versenden des Auftraggebers oder seiner Erfüllungsgehilfen beschädigte Rücksendungen werden von INCI-Experts GmbH nicht entgegengenommen oder auf Kosten des Auftraggebers zurückgesandt.

7. DATENSCHUTZ

Die im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung erhobenen personenbezogenen Daten des Auftraggebers (insbesondere Vor- und Familiennamen der vertretungsberechtigten Personen, E-Mail-Adressen und sonstige Kontaktdaten von Mitarbeitern) werden unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen verarbeitet.

8. GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHE

8.1 INCI-Experts GmbH haftet für die Fehlerhaftigkeit gelieferter Daten, Datenträger, oder sonstigen Leistungen (Rat, Auskunft) durch kostenfreie Wiederholung der Lieferung oder Leistung. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl oder ist INCI-Experts GmbH nicht zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung bereit oder in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus, aus Gründen, die INCI-Experts GmbH zu vertreten hat, so ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung der vereinbarten Vergütung zu verlangen. Für Ansprüche auf Schadensersatz und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen eines Mangels gilt Ziffer 9 Haftung.
8.2 Der Auftraggeber hat Mängel innerhalb von 30 Tagen ab Übersendung des Arbeitsergebnisses schriftlich anzuzeigen, andernfalls ist die Geltendmachung von Ansprüchen aufgrund dieses Mangels ausgeschlossen.
8.3 Mängelansprüche des Auftraggebers verjähren nach Ablauf eines Jahres ab vollständiger und endgültiger Erbringung der Dienstleistung durch INCI-Experts GmbH. Anstelle dieser Einjahresfrist gelten in den folgenden Fällen die gesetzlichen Verjährungsfristen: i) im Falle der Haftung wegen Vorsatzes, ii) im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels, iii) für Ansprüche wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von INCI-Experts GmbH beruhen, iv) für Ansprüche wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der INCI-Experts GmbH beruhen, v) für sonstige Ansprüche, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der INCI-Experts GmbH beruhen oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen der INCI-Experts GmbH.

9. HAFTUNG

9.1 Die Haftung der INCI-Experts GmbH, gleich aus welchem Rechtsgrunde, ist, soweit es dabei auf ein Verschulden ankommt (einschließlich des Verschuldens der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen), nach Maßgabe der folgenden Unterziffern
eingeschränkt.
9.2 Die INCI-Experts GmbH haftet im Falle einfacher Fahrlässigkeit nur, soweit es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich ist insbesondere die Verpflichtung zur mängelfreien Lieferung und/oder Leistung, die dem Auftraggeber dievertragsgemäße Verwendung der Arbeitsergebnisse ermöglichen soll. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt.
9.3 Mittelbare Schäden oder Folgeschäden von Mängeln des Arbeitsergebnisses sind nur ersatzfähig, wenn und soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Arbeitsergebnisses typischerweise zu erwarten sind.
9.4 Die Einschränkungen dieser Ziffer gelten nicht für die Haftung von INCI-Experts GmbH, soweit eine Einschränkung der Haftung gesetzlich ausgeschlossen ist. Dies betrifft insbesondere die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

10. TRANSPORTSCHÄDEN

Erkennt der Auftraggeber Schäden an der Verpackung (Transportschäden), hat er sich bei Annahme der Sendung die Beschädigung von dem Transportunternehmer bescheinigen zu lassen. Transportschäden, die erst nach dem Auspacken der Ware festgestellt werden, müssen INCI-Experts GmbH innerhalb von drei Werktagen in Textform gemeldet und zugegangen sein.

11. RECHTE AN ARBEITSERGEBNISSEN/SCHUTZ DER ARBEITSERGEBNISSE

11.1 Die Rechte an endgültigen Arbeitsergebnissen stehen dem Auftraggeber zu. Arbeitsergebnisse im Sinne dieser AGB sind Berichte, Gutachten und sonstige Dokumente, die der Auftraggeber im Rahmen eines Auftrages erhält oder Rezepturen. Nicht hierzu zählen Ergebnisse, die nur anlässlich der vertragsgegenständlichen Arbeiten gemacht werden, ohne mit diesen in einem inhaltlichen Zusammenhang zu stehen, sowie Ergebnisse, die unabhängig vom Projekt und ohne Nutzung von vertraulichen Informationen des Auftraggebers entstehen bzw. genutzt werden können. Die Rechte an Vorstufen oder vorläufigen Rezepturen verbleiben bei INCi-Experts GmbH, sofern nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wurde.
11.2 Das Know-how, das die INCI-Experts GmbH während der Arbeiten einsetzt oder erwirbt, insbesondere technologische und analytische Verfahren und Methoden, bleibt Eigentum der INCIExperts GmbH. Sofern dieses Know-how Teil des Auftrages ist, erhält der Auftraggeber ein nach Maßgabe des Auftrages eingeschränktes, nicht-exklusives Nutzungsrecht. Die INCI-Experts GmbH behält sich vor, ihr eigenes Know-how frei zu verwenden, insbesondere, aber nicht abschließend für Aufträge anderer Auftraggeber und/oder Publikationen.
11.3 Der Auftraggeber verwendet die im Rahmen der Untersuchungen von INCI-Experts GmbH gefertigten Arbeitsergebnisse nur für seine eigenen Zwecke und die Zwecke des jeweiligen Einzelauftrages. In diesem Rahmen ist eine Vervielfältigung und Weitergabe an Dritte (z. B. Zulassungsbehörden) gestattet. Jede zweckfremde Vervielfältigung und/oder Weitergabe ist untersagt und bedarf der Zustimmung der INCI-Experts GmbH in Textform. Falls der Auftraggeber Teil eines Unterordnungs- oder Gleichordnungskonzerns ist, bedarf die Weitergabe an andere Konzernunternehmen der ausdrücklichen Zustimmung der INCI-Experts GmbH (Verbot der Unterlizensierung).

12. GEHEIMHALTUNG

Auftraggeber und Auftragnehmer verpflichten sich, die im Zusammenhang mit dem Auftrag erhalten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse (nachfolgend „Informationen“) Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei geheim zu halten und sie weder zu veröffentlichen noch Dritten bekannt zu geben. INCI-Experts GmbH verpflichtet sich darüber hinaus auch dazu, die Arbeitsergebnisse geheim zu halten. Sofern nach Maßgabe des Auftrages verbundeneUnternehmen und/oder Dritte Informationen erhalten müssen, darf die betroffene Partei die Informationen an diese weitergeben, sofern sie die verbundenen Unternehmen bzw. die Dritten ihrerseits zur Geheimhaltung verpflichtet sind.

13. EIGENTUMSVORBEHALT, URHEBERRECHTE

13.1 INCI-Experts GmbH behält sich das Eigentum einschließlich aller Urheberrechte an den gelieferten Gegenständen (Unterlagen, Daten und Datenträger) bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung vor. Der Auftraggeber ist verpflichtet, INCI-Experts GmbH jeden Wechsel seines Geschäftssitzes unverzüglich anzuzeigen, solange Forderungen wegen gelieferter Unterlagen Daten oder Datenträger offenstehen oder Unterlagen, Daten oder Datenträger noch nicht geliefert worden sind.
13.2 An den von INCI-Experts GmbH erstellten Dokumentationen und Dossiers etc. behält sich INCIExperts GmbH bis zu deren vertragsgemäßen Bezahlung das Urheberrecht vollumfänglich vor. An den von INCI-Experts GmbH erstellten Gutachten und fachlichen Stellungnahmen behält sich INCI-Experts GmbH das Urheberrecht uneingeschränkt vor. Jegliche Form der nicht vertragsgemäßen Verwendung
bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von INCI-Experts GmbH. Hier habe ich noch in Ordnungsnummer 14.1 bis 14.3 unterteilt, damit es übersichtlicher wird.

14. KÜNDIGUNG

14.1 Die Kündigung von Leistungen ist durch beide Vertragspartner jederzeit unter Einhaltung einer Frist von einem Monat möglich. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
14.2 Kündigt der Auftraggeber, so hat er INCI-Experts GmbH die bis zum aus der Kündigung resultierendem Vertragsende tatsächlich entstandenen Kosten (insbesondere Personal-, Material-, Fahrtkosten) und Spesen zu erstatten. Außerdem erwächst der INCI-Experts GmbH durch eine Kündigung seitens des Auftraggebers ein prozentualer Anteil an dem vereinbarten Honorar. Dieser Anteil errechnet sich durch die tatsächlich abgelaufene Leistungs-, Entwicklungs- oder Produktionszeit im Verhältnis zu der Zeit, die für den Gesamtauftrag in Ansatz gebracht worden ist. Der Auftraggeber hat in diesem Falle keinen Anspruch auf Übergabe und Überlassung der Dokumentation über die abgeschlossenen Teilabschnitte bzw. Teilergebnisse der Verfahrensentwicklung.
14.3 Kündigt INCI-Experts GmbH, so hat der Auftraggeber den Anspruch auf Dokumentation der bis dahin erzielten Teilergebnisse, muss aber INCI-Experts GmbH die angefallenen Arbeitsstunden zeitanteilig, sowie die vollständigen Kosten (einschließlich Personal-, Material- und Fahrtkosten) und Spesen erstatten.

15. KÜNDIGUNG AUS WICHTIGEM GRUND

Stellt sich im Verlauf eines Projektes heraus, dass die Erreichung des angestrebten Projektziels aus tatsächlichen, rechtlichen oder wirtschaftlichen Gründen unmöglich geworden ist, steht INCI-Experts GmbH ein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund zu, wobei INCI-Experts GmbH neben dem Anspruch auf Vergütung der angefallenen Kosten (Personal-, Material- und Fahrtkosten) sowie Spesen einen Anspruch auf einen prozentualen Anteil am vereinbarten Honorar hat. Dieser Anteil errechnet sich entsprechend Ziffer 14 dieser AGB. In diesem Fall hat der Auftraggeber Anspruch auf Übergabe der Dokumentation der bisherigen Teilabschnitte und Teilergebnisse.

16. SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollten sich einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB als unwirksam, nichtig, undurchführbar oder lückenhaft erweisen, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB hiervon unberührt. Die Parteien werden – gegebenenfalls in der gebührenden Form – die unwirksame, undurchführbare oder nichtige Bestimmung durch eine solche Regelung ersetzen bzw. die Lücke durch eine solche Regelung ausfüllen, mit denen der von ihnen verfolgte wirtschaftliche Zweck am ehesten erreicht werden kann.

17. ANWENDBARES RECHT, ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss jener kollisionsrechtlichen Vorschriften, welche die Vereinbarung ausländischem Recht unterwerfen würden, sowie unter Ausschluss der Regeln des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf („UNKaufrecht“/CISG). Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der INCI-Experts GmbH in Hamburg. Ist der Auftraggeber Kaufmann, ist der Gerichtsstand Hamburg.

Stand: 01.05.2021

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