Regulatory Affairs

Sicherheit für das Produkt, von Anfang an

inci-experts ist der Maxime der EU-Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 verpflichtet:„Die kosmetischen Mittel sollten bei normalem oder vernünftigerweise voraussehbarem Gebrauch sicher sein.“ 

Konkret bedeutet es: wer neue Kosmetikprodukte in den Markt bringen will, ist verpflichtet, präzise Daten bereitzuhalten und die jeweiligen gesetzliche Anforderungen zu erfüllen.
In der EU sind die verpflichtenden Dokumente in der Verordnung 1223/2009/EG zusammengefasst.

Alle Dokumente wie Sicherheitsbericht, CPNP-Meldung, Prüfung der Verkehrsfähigkeit und Daten zu Rohstoffen und Hersteller werden in der Produkt-Informations-Datei, „PID“, erfasst. Zusätzlich können auch der Anteil an „Natural Ingredients“ nach ISO 16128 wie auch Sicherheitsdatenblätter nach CLP-VO 1272/2008/EG für Ihre Produkte erstellt werden.

Diese umfassende Expertise gibt Ihnen schon im Produktentstehungsprozess eine verbindliche Sicherheit in Bezug auf die rechtliche Konformität für Zulassung und Vermarktung. Entsprechende Regelungen existieren ebenso für Märkte außerhalb der EU. 

Wir unterstützen unsere Kunden bei allen regulatorischen Fragestellungen und begleiten Sie durch die Zulassungsverfahren Ihrer Kosmetikprodukte für die Märkte dieser Welt.

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